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BGH-Urteil: Frau muss 15,59 Euro Miete für nicht vorhandene Küche zahlen

mercredi 13 avril 2016

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Die Küche ist weg - geklaut. Trotzdem muss eine Mieterin monatlich knapp 16 Euro dafür zahlen. Ihre Vermieter verdienen nun sogar doppelt.

Eine Frau aus Berlin muss weiter jeden Monat 15,59 Euro Miete für eine Einbauküche zahlen, die ihr geklaut wurde. Sie unterlag mit ihrer Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz - die Karlsruher Richter sahen für eine Mietminderung keinen Anlass.

Die Frau hatte die Küche ursprünglich mitgemietet und 2010 mit Zustimmung der Hausverwaltung durch eine eigene ersetzt. Schränke und Herd kamen in den Keller.

Als im Februar 2014 die alte Einbauküche aus ihrem Keller gestohlen wurde und der Vermieter dafür von der Versicherung 2790 Euro bekam, stellte die Frau die Zahlung der Küchenmiete ein. Zu Unrecht, wie jetzt der BGH entschied.

Richter erkennen keinen Mangel

Aus Sicht der Richter ist die Vereinbarung von 2010 entscheidend. Damals hätten die Parteien neu verabredet, dass der Vermieter der Frau bis auf Weiteres keine Küche mehr zum Gebrauch stellen müsse, an der Gesamtmiete hätten sie aber nichts geändert. Dies wäre der Zeitpunkt gewesen, um darauf zu dringen, den Betrag für die Küche abzuziehen. So sehen die Richter nun keinen Mangel an der Mietsache. Die Frau muss weiter zahlen.

Im Raum stand auch die Frage, ob der Vermieter auf die Zahlung bestehen kann, obwohl er schon Geld von der Versicherung bekommen und überhaupt keine neue Küche angeschafft hat. Das eine hat mit dem anderen aber nach Auffassung der Richter nichts zu tun. Die 2790 Euro von der Versicherung seien Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Miete ergebe sich dagegen aus Mietvertrag und Zusatzvereinbarung.

Aktenzeichen: VIII ZR 198/15

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