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Tödliche Hausgeburt: BGH bestätigt Gefängnisstrafe für Hebamme

vendredi 10 juin 2016

Sie führte trotz befürchteter Komplikationen die Entbindung in einem Hotel durch. Dafür wurde eine Hebamme 2014 zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bejaht nun das Urteil.

BGH-Schild

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Eine Hebamme und Ärztin muss wegen einer risikoreichen Hausgeburt, bei der das Kind gestorben ist, ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der 62-Jährigen zu sechs Jahren und neun Monaten Haft wegen Totschlags (Az. 4 StR 428/15).

Damit ist ein Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem Oktober 2014 rechtskräftig. Die Frau darf außerdem ihre Berufe nie wieder ausüben. Das kleine Mädchen war 2008 nach 18-stündiger Geburt wegen Sauerstoffmangels gestorben.

Das Landgericht Dortmund und der BGH gingen in diesem Fall davon aus, dass die Ärztin den Tod des Babys billigend in Kauf genommen habe. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Totschlags infrage gekommen, und nicht wegen fahrlässiger Tötung.

Trotz Stillstands der Geburt nichts unternommen

Die Hebamme, eine bekannte Verfechterin der Hausgeburt, hatte die Entbindung in einem Hotel im westfälischen Unna betreut, obwohl die Lage des Kindes Komplikationen befürchten ließ. Die Eltern waren dafür extra aus dem Ausland angereist, wollten aber ausdrücklich kein Risiko eingehen.

Die BGH-Richter bestätigten die Feststellungen des Landgerichts, wonach die Hebamme trotz Stillstands der Geburt nichts unternahm. Mit einem Kaiserschnitt in einer Klinik hätte der Tod des Kindes laut einem medizinischen Gutachten noch bis vier Stunden vor der Geburt verhindert werden können. Der Hebamme sei dies bewusst gewesen.

Nach dem nun rechtskräftigen Dortmunder Urteil muss die Ärztin zudem Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen an die Eltern leisten.

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