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Herbizid-Diskussion: EU-Staaten uneins über Umgang mit Glyphosat

jeudi 19 mai 2016

Aktivisten vor dem Bundestag in Berlin

Aktivisten vor dem Bundestag in Berlin

In wenigen Wochen läuft die Zulassung für das Herbizid Glyphosat in der EU aus. Bei einem Treffen von 28 Ländervertretern zeichnet sich ab, dass sich weder eine Mehrheit für oder gegen die Neuzulassung findet.

Bleibt Glyphosat in der EU auf dem Markt oder wird es verboten? Auch am zweiten Tag von EU-Beratungen zum Thema zeichnet sich keine Mehrheit für eine der beiden Positionen ab.

"Wir gehen davon aus, dass heute keine Entscheidung fällt", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) am Donnerstagvormittag im Deutschlandfunk.

Mehrere EU-Mitgliedsländer, allen voran Deutschland, haben keine eindeutige Position. Sowohl Minister Schmidt als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprechen sich für Glyphosat aus - die SPD geführten Bundesressorts sind dagegen. Bei einer Abstimmung müsste sich Deutschland deshalb enthalten.

Auch in Brüssel war von Beteiligten zu hören, dass derzeit alles auf eine Verschiebung der Entscheidung hinauslaufe, weil unter anderem durch Deutschlands Enthaltung keine Mehrheit zustande komme.

Für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ist die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten nötig. Dabei wird Rücksicht darauf genommen, wie viele Menschen in einem Land wohnen. Die Stimmen der großen EU-Staaten zählen mehr als die der kleinen. Eine qualifizierte Mehrheit ist erst bei 260 von insgesamt 352 Stimmen erreicht. Deutschland steht für 29 Stimmen.

Kommission unter Zeitdruck

Falls am Donnerstag keine Abstimmung erfolgt, gerät die EU-Kommission unter Zeitdruck. Denn die EU-Zulassung von Glyphosat läuft am 30. Juni aus und bis dahin ist keine ordentliche Sitzung des zuständigen EU-Ausschusses mehr geplant. Die Kommission braucht aber ein Abstimmungsergebnis, um weitere Schritte unternehmen zu können.

Stimmt der Ausschuss für den Kommissionsvorschlag, würde die Zulassung von Glyphosat, wie von der Kommission gewünscht, verlängert. Lehnt der Ausschuss den Vorschlag ab oder erreicht weder ein Ja noch ein Nein eine qualifizierte Mehrheit, gilt der Kommissionsentwurf als abgelehnt. Dann kann die EU-Behörde bei einem Berufungsausschuss Einspruch einlegen. Dieser kann für oder gegen die Verlängerung entscheiden. Sein Urteil ist dann bindend.

Aus EU-Kreisen heißt es, dass die Kommission ihren bisherigen Vorschlag in den kommenden Tagen noch einmal überarbeiten könnte und eine Sondersitzung des Ausschusses einberufen könnte, um dann eine qualifizierte Mehrheit für die weitere Zulassung von Glyphosat zu erreichen.

In Deutschland wird Glyphosat auf rund 37 Prozent der konventionell bewirtschafteten Ackerfläche eingesetzt. Der Bauernverband geht davon aus, dass seine Mitglieder bei einem Verbot auf eine Mischung anderer Herbizide ausweichen - und schätzt dies als problematischer ein als den Einsatz von Glyphosat.

Diskussion über Krebsrisiko

Zuletzt wurde viel über das Gefahrenpotenzial von Glyphosat diskutiert, weil verschiedene Expertengremien zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen waren. Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) kam zum Schluss, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend beim Menschen ist.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sowie die Arbeitsgruppe Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) urteilten dagegen, dass Glyphosat kein Risiko darstellt, wenn es sachgemäß verwendet wird.

Die Gremien beschäftigen sich allerdings mit unterschiedlichen Fragen: Bei der IARC geht es - unabhängig von Einsatzszenarien oder Dosierung - um mögliche Krebsgefahren. Bei JMPR und Efsa geht es um praktische Fragen: In welchen Konzentrationen oder bei welchen Aufnahmeformen könnte ein Stoff gesundheitsschädlich sein?

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