Fluggastdaten sollen helfen, Bewegungen von Terroristen besser nachvollziehen zu können. Das EU-Parlament hat nun der umstrittenen Speicherung der Daten zugestimmt - trotz Bedenken.
Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu brachte das Europaparlament am Donnerstag die sogenannte PNR-Richtlinie unter Dach und Fach.
Die Abkürzung steht für "Passager Name Record". Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen, bei Flügen über die Außengrenzen der Union hinaus. Ziel ist es, Polizeibehörden dabei zu unterstützen, Anschläge oder andere schwerer Straftaten zu verhindern.Zu den Daten, die künftig übermittelt werde sollen, gehören zum Beispiel Name, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, E-Mail-Adresse und Reiseziel von Flugreisenden. Die Behörden in den Mitgliedsstaaten sollen die Informationen sechs Monate lang unter den Klarnamen der Reisenden speichern können, und danach fünf Jahre unter Pseudonym vorhalten.
Die Zustimmung zu der fünf Jahre lang debattierten Richtlinie galt als wahrscheinlich. Im Dezember hatten sich Unterhändler des Parlaments und des Rates der 28 EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Die Parlamentsvertreter setzten dabei unter anderem durch, dass der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" in der Richtlinie verankert wurde.
Mehrere Abgeordnete äußerten vor dem Votum dennoch Bedenken. Die "sinnlose pauschale Überwachung von Bürgern" bringe nicht mehr Sicherheit, sagte der deutsche Grüne Jan Philipp Albrecht. Im übrigen lieferten Fluggesellschaften bereits seit Jahrzehnten ihre Passagierlisten ab. "Menschen werden anhaltslos zu Verdachtsobjekten gemacht", kritisierte auch Cornelia Ernst von der Linkspartei.
Nach der Zustimmung des Parlaments muss nun noch der Rat die Richtlinie absegnen, was in Kürze geschehen dürfte. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.Neben der PNR-Richtlinie hat das Europaparlament ein neues Datenschutzpaket verabschiedet, das vor allem die Rechte von Internet-Surfern besser schützen soll. Demnach dürfen Unternehmen künftig Daten, die sie für einen bestimmten Zweck bekommen, in der Regel nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen weitergeben oder für andere Zwecke nutzen.
Die europäische Volksvertretung verabschiedete zudem eine Richtlinie, welche erstmals auf EU-Ebene die Weitergabe von Daten durch Polizei und Justiz regelt.