Kritik vom Bundesrechnungshof: Die Bundeswehr soll den vollen Kaufpreis von 60 Millionen Euro für 30 Lenkflugkörper bezahlt haben, ohne vorher die Einsatzfähigkeit des Waffensystems ausreichend zu prüfen.
Der Bundesrechnungshof hat erneut Mängel bei der Vergabe von Rüstungsaufträgen durch die Bundeswehr kritisiert: Im Jahr 2012 habe sie den vollen Kaufpreis von 60 Millionen Euro für 30 Lenkflugkörper bezahlt, ohne vorher die Einsatzfähigkeit des Waffensystems für die Korvetten der Marine ausreichend zu prüfen, heißt es in dem Prüfergebnis des Rechnungshofs .
Ein Jahr später seien zwei Flugkörper bei der Einsatzprüfung ins Meer gestürzt. Eine Wiederholung des Tests habe mehrere Millionen Euro gekostet. Das Ergebnis: Die Lenkflugkörper können nur gegen Ziele auf See, aber nicht gegen Ziele an Land eingesetzt werden. Nun kritisieren die Rechnungsprüfer, dass der Kaufvertrag der Bundeswehr keine Möglichkeit gegeben habe, den Hersteller an den Kosten der Tests zu beteiligen.Nun soll das Verteidigungsministerium dafür sorgen, dass die Lenkflugkörper schnellstmöglich auch für den Einsatz gegen Ziele an Land einsetzbar sind, fordert der Rechnungshof. In Zukunft solle das Ministerium von Ursula von der Leyen Verträge so gestalten, dass Entwicklungsrisiken angemessen berücksichtigt und Folgekosten verursachungsgerecht verteilt werden.
Die Rechnungsprüfer warfen der Bundeswehr zudem vor, Einsparpotenziale beim Einkauf ungenutzt zu lassen - weil sie ihr IT-System nicht konsequent und zudem fehlerhaft einsetze. Nach eigener Schätzung könne die Bundeswehr durch Einkaufsanalysen mehr als 10 Prozent des Einkaufswertes einsparen. 2013 habe die Bundeswehr Waren und Dienstleistungen für 4,5 Milliarden Euro beschafft.