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Tierschutz: Gericht billigt Kükenschreddern

vendredi 20 mai 2016

Männliche Küken auf einem Biohof

Männliche Küken auf einem Biohof

Die Massentötung männlicher Küken ist mit dem Tierschutz vereinbar. Zu diesem Schluss kam das Oberverwaltungsgericht Münster und kippte damit endgültig einen Erlass der nordrhein-westfälischen Landesregierung.

Das sogenannte Kükenschreddern verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. Das OVG bestätigte damit mehrere Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung.

Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, teilte der Senat mit. Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden, so die Urteilsbegründung. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.

Bei der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht darauf verwiesen, dass es nur darüber entscheiden könne, ob die klagenden Kükenbrütereien ohne vernünftigen Grund töten würden. Das Gericht könne bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen, ob es in der Sache einen gesellschaftlichen Wandel beim Tierschutz gebe.

Das Gericht musste klären, ob ein Erlass von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) aus dem Jahr 2013 das millionenfache Töten stoppen durfte. Landesweit hatten elf Brütereien geklagt, zwei aus den Kreisen Gütersloh und Paderborn hatten in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht bekommen.

Im Gegensatz zu Remmel lehnt Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ein Verbot des umstrittenen Massentötens männlicher Küken ab, weil die Brütereien sonst ins Ausland abwandern würden. Schmidt setzt auf die Entwicklung von Verfahren, bei denen das Geschlecht vor dem Ausbrüten im Ei erkannt wird, so dass männliche Küken erst gar nicht schlüpfen.

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland schätzungsweise 48 Millionen männliche Küken getötet. Die Tiere sind für Züchter nahezu wertlos, da sie später keine Eier legen und auch nicht viel Fleisch ansetzen. Deswegen kommen sie kurz nach dem Schlüpfen häufig in einen Schredder oder werden vergast. Das hat in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Anzeigen von Tierschützer geführt.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte den Bund kurz vor dem Urteil aufgefordert, das Schreddern zu verbieten. Es sei ein "barbarisches Treiben" und "moralisch-ethisch nicht vertretbar", sagte Meyer im Deutschlandfunk.

(Az.: 20 A 488/15 und 20 A 530/15)

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