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Nach Schmähgedicht: Türkei fordert Strafverfahren gegen Böhmermann

dimanche 10 avril 2016

Jan Böhmermann

Jan Böhmermann

Die Türkei hat von der deutschen Justiz gefordert, gegen Jan Böhmermann vorzugehen - wegen eines Schmähgedichts über Präsident Erdogan. Die Bundesregierung will den Wunsch prüfen.

In einem Schmähgedicht hatte sich der Satiriker Jan Böhmermann mit deftigen Worten über den türkischen Präsident Recep Tayyip Erdogan ausgelassen. Kunst, sagen die einen. Eine Beleidigung, die anderen. Jetzt könnte es gar zu einem Prozess gegen den TV-Moderator kommen. Laut Medienberichten hat die Türkei eine Strafverfolgung Böhmermanns gefordert. Der Botschafter habe eine entsprechende Verbalnote an das Auswärtige Amt gesandt. Regierungskreise bestätigten am Sonntag einen entsprechenden Bericht des Berliner "Tagespiegels".

Die Bundesregierung werde den Inhalt der Note sorgfältig prüfen und zügig entscheiden, wie mit dem türkischen Verlangen nach Strafverfolgung umzugehen sei, hieß es. Dazu würden Mitarbeiter des Kanzleramts, des Auswärtigen Amts und des Justizministeriums Anfang der kommenden Woche zusammenkommen.

Laut Paragraf 104a des Strafgesetzbuches werden "Straftaten gegen ausländische Staaten" nur verfolgt, wenn "ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt". Zudem muss die Bundesregierung eine Ermächtigung erteilen.

Böhmermann hatte das Gedicht mit dem Titel "Schmähkritik" am 31. März in seiner satirischen TV-Show "Neo Magazin Royale" präsentiert - und vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass so etwas in Deutschland nicht erlaubt sei.

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