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Erster Beschluss in Böhmermann-Affäre: Landgericht Hamburg verbietet Teile des "Schmähgedichts"

mardi 17 mai 2016

Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.

Böhmermann-Screenshot aus "Neo Magazin Royale" vom 31.3.

Manche Aussagen bleiben erlaubt, der größere Teil ist aber unzulässig: Das Landgericht Hamburg hat eine erste Entscheidung zu Böhmermanns "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten Erdogan bekannt gegeben.

In der Affäre um das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist eine erste Entscheidung gefallen: Das Landgericht Hamburg sieht das Gedicht grundsätzlich als Satire an, verbietet allerdings weite Teile des Machwerks.

Es hält die Aussagen für zulässig, die sich mit dem Umgang von Erdogan in der Türkei mit der Meinungsfreiheit beschäftigen. Mit den nicht untersagten Teilen des Gedichts werde in zulässiger Form harsche Kritik an der Politik Erdogans geäußert. Erlaubt bleiben Aussagen wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" und "Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".

Den größeren Teil des Gedichts hält das Gericht hingegen für unzulässig - vor allem wegen des Sexualbezuges mancher Aussagen. "Ich bin sehr beglückt über die gute Rechtssprechung in Deutschland", sagt Erdogans Rechtsanwalt Hubertus von Sprenger den Beschluss.

Jan Böhmermanns Anwalt, Christian Schertz, sagt: "Wir halten den Gerichtsbeschluss in der konkreten Form für falsch". Das Landgericht Hamburg mache in dem Beschluss den Fehler, das Gedicht zu sezieren und bestimmte Aussagen solitär herauszugreifen und zu verbieten, die es als herabwürdigend empfindet. "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht", sagt Scherz. "Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung, in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt."

Man werde daher auch hier Rechtsmittel prüfen und gegebenfalls auch überlegen, Erdogan zur sogenannten Hauptsacheklage aufzufordern, um notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken.

Außer dem Presseverfahren in Hamburg ist in Mainz noch ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts anhängig. Dies wurde möglich, nachdem die Bundesregierung eine Ermächtigung rund um das Strafverlangen der türkischen Regierung erteilt hatte.

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