Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt.
Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis laut Urteil unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.
Damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann, machte das Gericht zahlreiche Vorgaben und setzte dem Gesetzgeber eine Frist zur Nachbesserung bis Ende Juni 2018.Bei der Entscheidung geht es um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz - und um die Frage, ob das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Jagd auf potenzielle Terroristen zu stark ins Private eindringt. Um Anschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler seit 2009 Wohnungen abhören, Überwachungskameras installieren und Telefonate anzapfen.
Geklagt haben unter anderem Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum , der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und mehrere Grünen-Politiker. Sie sehen Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen an dem Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich ebenfalls gegen die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf. (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09)
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Regelungen in der Verhandlung im Juli 2015 verteidigt. Dass mehrere Anschläge rechtzeitig vereitelt werden konnten, sei auch dem BKA-Gesetz zu verdanken, so der CDU-Politiker. Die Zahl der überwachten Personen sei sehr überschaubar. Die Kriminalpolizisten des Bundes sollen vor allem dann eingreifen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Bis 2009 waren sie ausschließlich in der Strafverfolgung tätig.
Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den "Bundestrojaner". So wird eine eigens entwickelte Software genannt, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.