Opel beharrt darauf, dass die umstrittene Abgas-Software in seinen Fahrzeugen legal sei. Verkehrsminister Dobrindt sieht das anders - und setzt dem Konzern eine Frist.
Das Verkehrsministerium bezweifelt, dass bei der umstrittenen Abgasreinigung beim Autobauer Opel alles legal ist. Der Autohersteller hat eingeräumt, dass sie unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet wird.
Bei der rechtlichen Bewertung des Konzerns und der Abgas-Untersuchungskommission ließen sich "Unterschiede erkennen", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Autohersteller Opel hat demnach eingeräumt, dass die Abgasreinigung beim Modell Zafira unter bestimmten Bedingungen abgeschaltet wird. Dies hätten Vertreter des Konzerns bestätigt.Nach der Darstellung von Opel seien diese Abschaltungen der Abgasreinigung zum Schutz des Motors technisch notwendig und entsprächen den rechtlichen Vorgaben, sagte der CSU-Politiker. Die Vertreter des Ministeriums und der in der VW-Affäre eingerichteten Untersuchungskommission bewerteten diese Sachverhalte sowohl aus rechtlicher als auch aus technischer Sicht anders.
Opel bekommt 14-tägige Frist
Opel hat nach Dobrindts Worten 14 Tage Zeit erhalten, die technischen Unterlagen einzureichen, damit Experten die Darstellung des Unternehmens bewerten können. Opel-Chef Karl-Thomas Neumann sagte nach dem Gespräch mit Dobrindt, er bleibe dabei: "Opel-Motoren sind rechtskonform, und wir haben keine illegale Software". Das Ministerium habe da in zwei Punkten Zweifel und wolle das überprüfen. Opel werde diese Überprüfung unterstützen.
Nach gemeinsamen Recherchen des SPIEGEL, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der "Monitor"-Redaktion haben Nachmessungen auf der Straße sowohl beim Zafira als auch beim Opel Astra alarmierende Werte und Abschalteinrichtungen offenbart.Das Rechercheteam hatte Opel vor der Veröffentlichung mit allen Vorwürfen bis in die technischen Details konfrontiert. Opel entschied sich, nicht auf die konkreten Vorwürfe einzugehen. Auf das Angebot, weiterführende Gespräche über die Recherche-Ergebnisse zu führen, reagierte Opel nicht.
Einer EU-Richtlinie zufolge sind Abschalteinrichtungen nur erlaubt, wenn sie dem Schutz des Motors dienen. "Die Untersuchungskommission hat Zweifel, ob das Verfahren, das hier beschrieben ist, vollständig mit dem Motorschutz zu begründen ist", sagte Dobrindt. Auch der Opel Astra werde überprüft.