Eisschnellläuferin: Claudia Pechstein scheitert am BGH

mardi 7 juin 2016

Claudia Pechstein

Claudia Pechstein

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein muss einen schweren juristischen Rückschlag hinnehmen. Der Bundesgerichtshof erklärte ihre Schadenersatzklage gegen den Weltverband für unzulässig.

Der Bundesgerichtshof hat die Schadenersatzklage von Claudia Pechstein für unzulässig erklärt. Die Eisschnellläuferin hatte die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Zahlung von rund fünf Millionen Euro verklagt, weil der Weltverband ihr 2009 wegen zu hoher Blutwerte eine Sperre von zwei Jahren auferlegt hatte. Pechstein führte die Blutwerte auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und bestreitet Dopingvergehen.

Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das Oberlandesgericht gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.

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