Hamburger Nobelviertel: Gericht stoppt vorerst Bau von Flüchtlingsheim in Blankenese

jeudi 16 juin 2016

Der Björnsonweg in Hamburg-Blankenese
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Der Björnsonweg in Hamburg-Blankenese

Überraschende Wendung im Streit um das Flüchtlingsheim in Hamburg-Blankenese: Das Verwaltungsgericht untersagt weitere Bauarbeiten. Die Stadt habe die Genehmigung ohne ein Umweltgutachten erteilt.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat einen Baustopp des Flüchtlingsheims in Hamburg-Blankenese verfügt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Baugenehmigung ohne Umweltverträglichkeitsgutachten erteilt worden sei.

Erst zwei Wochen nach Erteilung der Genehmigung wurden die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt nachgereicht, so die Richter in ihrer Entscheidung weiter. Die Kammer nennt das Vorgehen der Stadt Hamburg einen "beachtlichen Verfahrensfehler" (Beschluss 7 E 1486/16). Das Gericht hat damit dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben.

Der Streit um den Bau der Flüchtlingsunterkunft hatte im April bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Anwohner unter anderem mit einer Straßenblockade und Attacken auf eine Biologin notwendige Vorarbeiten für die Flüchtlingsunterkunft zunächst verhindert.

Linke Aktivisten hatten daher zum "Kettensägenmassaker" auf dem geplanten Baugrundstück aufgerufen, um die umstrittenen Bäume in einer Guerilla-Aktion zu fällen. Es blieb aber beim friedlichen Protest einiger Dutzend Demonstranten. Einige Tage später demonstrierten hunderte Hamburger für die Unterkunft und eine Willkommenskultur in dem Stadtteil.

Die Stadt Hamburg hatte die Baugenehmigung für die Unterkunft zur Unterbringung von 192 Flüchtlingen in einem Pavillondorf mit neun Gebäuden Ende März diesen Jahres erteilt. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Hamburg nun Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

In einem anderen Fall hat das Hamburger Verwaltungsgericht den Weg für eine - wesentlich größere - Flüchtlingsunterkunft geebnet. Ebenfalls mit Beschluss vom Donnerstag lehnten die Richter einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Unterkunft in Hamburg-Bergedorf mit 780 Wohnungen für bis zu 3400 Flüchtlingen ab.

Zwei Anwohner hatten den Antrag eingereicht, da sie sich durch eine Baugenehmigung von Mitte April dieses Jahres in ihren Rechten verletzt sahen. Die Anwohner haben nun noch die Möglichkeit, beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen.

Im Video: Angst vor Flüchtlingen in Blankenese

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