Umsatzsteuerbetrug: Ex-Mitarbeiter der Deutschen Bank muss in Haft

lundi 13 juin 2016

Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt

Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt

Sechs ehemalige Angestellte der Deutschen Bank sind wegen Steuerbetrugs beim Handel mit CO2-Rechten verurteilt worden. Der Ranghöchste der Gruppe muss drei Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sechs ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben.

Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll.

Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen.

Bewährungsstrafen für fünf ehemalige Mitarbeiter

Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

Fünf der sechs Angeklagten haben zum einen Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren erhalten, zum anderen müssen sie Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung.

Der ranghöchste Bankangestellte, der Abteilungsleiter Heinz H., erhielt mit drei Jahren eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die Büros der Verurteilten waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt.

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