Erfolg für Moses Pelham: Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling

mardi 31 mai 2016

Moses Pelham
imago/ Stockhoff

Moses Pelham

Seit Jahren streiten sich Moses Pelham und Kraftwerk um das Sampling eines Beats, ein Song des Produzenten darf deshalb nicht mehr vertrieben werden - jetzt muss der Fall neu entschieden werden.

Dürfen Musiker kurze Fetzen aus fremden Liedern übernehmen, ohne um Erlaubnis zu fragen? Im Streit um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz hat der Komponist und Produzent Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht einen Etappensieg errungen.

Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, der Fall muss neu entschieden werden, wie in Karlsruhe verkündet wurde. Um den zweisekündigen Beat streitet Pelham seit mehr als einem Jahrzehnt mit den Elektropop-Pionieren Kraftwerk. Im Jahr 1977 veröffentliche die Band Kraftwerk ein Album, das den Track "Metall auf Metall" enthält. 20 Jahre später, 1997, produziert Moses Pelham einen Song für die Sängerin Sabrina Setlur mit dem Titel "Nur mir".

Für diesen Song sampelte Pelham ein Stück von "Metall auf Metall" - er kopierte eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Song und ließ sie als Loop in fortlaufender Wiederholung laufen. Um Erlaubnis hatte Pelham nicht gebeten, Kraftwerk klagte auf Unterlassung und Schadensersatz - es ging in dem Streit also um Grundsätzliches: Hip-Hop-Produzent Pelham sieht die Freiheit der Kunst in Gefahr, da Sampling ein entscheidender Teil des Hip-Hop ist. Kraftwerk berufen sich auf ihr Recht als Urheber der Originalaufnahmen; ihnen geht es also um ihr geistiges Eigentum.

Bereits zweimal ging der Streit durch alle Instanzen, vom Landesgericht über das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof. 2012 hatte Kraftwerk erreicht, dass "Nur mir" nicht mehr vertrieben werden darf. Dagegen legte Pelham eine Verfassungsbeschwerde ein, der sich auch andere Musiker anschlossen, darunter Sarah Connor, Bushido und Gentleman. Ihr Ziel ist es, dass die Verwendung fremder Beats in neuem musikalischem Kontext auch ohne Genehmigung möglich bleibt.

Diese Verfassungsbeschwerde von Pelham hatte nun Erfolg: Der Fall muss neu entschieden werden, verkündeten die Richter in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile - zuletzt von 2012 - trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde "die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen", sagte er.

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