Europäischer Gerichtshof: Generalanwältin hält Kopftuchverbot im Büro für zulässig

mardi 31 mai 2016

Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten das Kopftuch verbieten, wenn es als religiöses Zeichen verwendet wird. Zu diesem Schluss kommt die Generalanwältin vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Juliane Kokott, in einer aktuellen Stellungnahme.

Kokott findet: Arbeitgeber verfolgen eine "legitime Politik", wenn sie in ihren Betrieben eine "religiöse und weltanschauliche Neutralität" durchsetzen wollen." Es liege "keine unmittelbare Diskriminierung" wegen der Religion vor, wenn einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten werde, am Arbeitsplatz ein Kopftuch zu tragen.

Das Verbot könne dann gelten, wenn der Betrieb allgemeine Regeln aufgestellt habe, wonach das Zeigen von politischen, philosophischen und religiösen Zeichen am Arbeitsplatz untersagt sei, heißt es.

Die Generalanwältin betont allerdings, das Verbot dürfe nicht auf Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren Religionen oder religiösen Überzeugungen beruhen. Außerdem müsse das zuständige Gericht die Verhältnismäßigkeit prüfen.

Alter oder Hautfarbe kann man nicht an der Garderobe abgeben

Zwar sei die Religion für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer persönlichen Identität. Doch bei der Religionsausübung am Arbeitsplatz könne Arbeitnehmern "eine gewisse Zurückhaltung" zugemutet werden. So steht es in einer Zusammenfassung des EuGH zu Kokotts Einschätzung. Das Maß an Zurückhaltung sei allerdings von "einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände des jeweiligen Einzelfalls abhängig".

Hintergrund der Stellungnahme ist der Fall einer Rezeptionistin, die in einer Sicherheitsfirma in Belgien gearbeitet hatte. Der Frau wurde gekündigt, weil sie nach drei Jahren im Betrieb darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zur Arbeit zu kommen.

Die Frau klagte daraufhin erfolglos auf Schadensersatz. Der Fall kam zum EuGH in Luxemburg, nachdem das höchste belgische Gericht die Richter dort um Auslegung des EU-Diskriminierungsverbots wegen Religion oder Weltanschauung bat. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2015 das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an deutschen Schulen gekippt und dies mit der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit begründet.

SPIEGEL ONLINE

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