Die Staatsanwaltschaft Dresden will gegen Frauke Petry wegen Meineids ermitteln. Dafür muss der sächsische Landtag die Abgeordnetenimmunität der AfD-Politikerin aufheben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden möchte gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage ermitteln. Darüber habe die Behörde jetzt das Präsidium des sächsischen Landtages informiert, wo Petry Abgeordnete ist, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Damit beantragt die Ermittlungsbehörde praktisch die Aufhebung von Petrys Immunität als Parlamentarierin.
Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Der Landes- und Bundesvorsitzenden der AfD und ihrem damaligen Vorstandskollegen Carsten Hütter wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss abweichende Angaben gemacht zu haben.Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die AfD zur Finanzierung ihres Wahlkampfesfür die Landtagswahl im August 2014 von ihren Mitgliedern begehrte. Hütter hatte unter anderem angegeben, dass sich Petry auf mehreren Vorstandssitzungen nach Zahlungseingängen erkundigt hatte. Sie selbst gab an, erst ein Jahr nach der Wahl von den tatsächlich gezahlten Darlehen erfahren zu haben.
Anfang Mai entschied die Staatsanwaltschaft zunächst gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei, kassierte jedoch der Generalstaatsanwalt einen Tag später und hob die Einstellungsverfügung auf.
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