Reinhold Hanning ist wegen der Beihilfe zum Mord in mehr als 170.000 Fällen angeklagt. Vor dem Landgericht Detmold hat nun die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den 94-Jährigen beantragt.
Die Staatsanwaltschaft hat im Detmolder Auschwitz-Prozess eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning gefordert. Der 94-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord an mindestens 100.000 Menschen schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Brendel. "Wir sind es den Opfern schuldig, die Verbrechen auch heute noch zu verfolgen."
Zuvor wies das Landgericht den Befangenheitsantrag eines Nebenklageanwalts als unbegründet zurück. In der vergangenen Woche hatte die Kammer es abgelehnt, einen aus den USA angereisten Auschwitz-Überlebenden anzuhören, der nicht vom Gericht als Zeuge geladen war. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda begründetet dies damit, dass es keiner weiteren Beweise für die großen Qualen bedürfe, die die Opfer in den Gaskammern von Auschwitz erlitten hätten. Daraufhin stellte ein Anwalt der Nebenklage den Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter.In der kommenden Woche sollen die Plädoyers der Nebenkläger beginnen. Abschließend ist die Verteidigung an der Reihe.
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