Der Paragraf 103, gegen den Satiriker Böhmermann mit seinem Schmähgedicht verstoßen haben soll, bleibt vorerst erhalten. Der Bundesrat stimmte gegen eine sofortige Streichung.
Der Bundesrat hat am Freitag einen Antrag mehrerer Länder abgelehnt, den sogenannten Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 sofort und ersatzlos im Strafrecht zu streichen. Dies hatten Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gefordert.
Für den Antrag gab es 30 Ja-Stimmen, nötig wären mindestens 35 gewesen. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.Sollte der Paragraf 103 ersatzlos wegfallen, hätte das von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich gebilligte Verfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen der Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan keine Substanz mehr.
Merkel will zwar auch den aus der Kaiserzeit stammenden Paragrafen abschaffen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie hatte ihre gegen den Willen der SPD-Minister getroffene Entscheidung mit den "engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei" begründet.
Merkel kam damit dem Wunsch der Türkei nach, die die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen Böhmermann nach Paragraf 103 aufgefordert hatte. Demnach ist die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter verboten. Allerdings können Staatsanwälte erst ermitteln, wenn die Bundesregierung dafür grünes Licht gibt.
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