Die AfD hat einen Sieg gegen den Münchner Hofbräukeller errungen. Das Landgericht hat den Wirt verpflichtet, der Partei das Gasthaus für eine Veranstaltung mit Frauke Petry zu überlassen.
Das Münchner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Hofbräukeller erlassen. Der Wirt ist verpflichtet, dem AfD-Kreisverband München-Ost am Freitag und Samstag den Festsaal und das Reiterzimmer zu überlassen. Auf der Veranstaltung soll auch Parteichefin Frauke Petry sprechen, mehrere Hundert Gäste werden erwartet.
Anfang Mai hatte Wirt Ricky Steinberg seine Zusage an die AfD zurückgezogen. "Ich fürchte um den Ruf des Hofbräukellers und um die Sicherheit", sagte er damals der "Süddeutschen Zeitung". "Rechte Gesinnung will ich in meinem Haus nicht haben."Die Partei zog dagegen vor Gericht - und hat nun Recht bekommen.
Nach Einschätzung des Gerichts habe der Wirt es versäumt, den am 28. April geschlossenen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Theoretisch kann der Wirt dagegen juristisch vorgehen, aus Zeitgründen dürfte das praktisch jedoch kaum möglich sein.
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