Klage eines Croupiers: Casino darf Nichtraucher im Qualm arbeiten lassen

mardi 10 mai 2016

Casino: Nur echt mit Rauch

Casino: Nur echt mit Rauch

Wie viel Rauch muss ein Arbeitnehmer ertragen, der in einer Branche arbeitet, in der viel geraucht wird - zum Beispiel in einem Casino?

Darum ging es bei einem Verfahren, das heute das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden hatte. Ein Croupier hatte von seinem Arbeitgeber, einem Spielcasino in Bad Homburg, verlangt, nur noch im Nichtraucherbereich eingesetzt zu werden - und ist damit auch in letzter Instanz gescheitert.

Aus der Sicht des Croupiers war die Sache einfach: Es gibt einen Nichtraucherbereich und einen Raucherbereich, in dem sich trotz Entlüftungsanlage der Qualm oft staut. Er vertrage den Rauch dort nicht, deshalb könne er nicht mehr dort arbeiten, so seine Argumentation.

Sechs bis zehn Stunden Passivrauchen

Deshalb beantragte der Croupier schon im Jahr 2012, nur noch im Nichtraucherbereich eingesetzt zu werden. Das Casino sagte, so lasse sich der Dienstplan nicht gestalten. Seither liegt der Fall bei Gerichten: Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt und dem hessischen Landesarbeitsgericht hatte der Croupier kein Recht bekommen.

Jeder Croupier des Casinos wird pro Woche im Schnitt sechs bis zehn Stunden im Raucherbereich eingesetzt, bei Vertretungen auch schonmal länger. Sonst gilt: Alle sind reihum dran. Wenn ein Kollege davon ausgenommen werde, gehe das zu Lasten der anderen Croupiers, so ein weiteres Argument des Casinos.

Doch es gibt Ausnahmen. Wer ein ärztliches Attest vorlegt, muss nicht im Zigarettendunst die Spiele leiten. Ein Attest hatte der Kläger nicht eingereicht, er sagt, er leide, wenn er im Raucherraum eingesetzt werde. Es liege auf der Hand, dass eine Person, die unter Tabakrauch leide, auch ohne Vorerkrankung nicht im Raucherraum arbeiten solle, weil das Rauchen grundsätzlich schädlich sei. Und unter anderem aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergebe sich, dass er nicht zur Arbeit in der Räucherhöhle gezwungen werden könne.

Muss erst jemand krank werden?

Das war ein wichtiger Punkt des Verfahrens: Muss man erst nachweislich krank sein, um vor Rauch geschützt zu werden, oder gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei diesem Thema vorbeugend?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, erklärten die Bundesarbeitsrichter heute ihre Entscheidung - aber eben nur grundsätzlich. Für Spielcasinos gilt in Hessen eine Ausnahme im Nichtraucherschutzgesetz: Sie müssen ihre Mitarbeiter nur vor Rauch schützen, soweit es "die Natur des Betriebes" zulässt.

Damit gehört Qualm wohl zur Natur eines Casinos - auch wenn der Nichtraucherbereich in Bad Homburg größer ist als der Raucherbereich. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, die Gesundheitsgefährdung zu minimieren. Aber im konkreten Fall sei der Arbeitgeber dieser Pflicht auch nachgekommen, mit einer aufwändigen Entlüftungsanlage und Trenntüren zwischen den Bereichen. Schon die Vorinstanzen hatten entschieden, dass es dem Kläger "unter medizinischen Gesichtspunkten zuzumuten" sei, ein bis zweimal pro Woche im Rauch zu arbeiten.

Den Nichtraucherbereich hat das Casino 2008 eingerichtet, vorher durften Casinogäste überall qualmen. Der Croupier arbeitet dort seit 1993. Andererseits kann das Casino nicht einmal angeben, wie viele ihrer Croupiers selbst rauchen und vielleicht gar nichts gegen den Einsatz im Raucherbereich hätten - wie schwierig die Dienstplangestaltung tatsächlich geworden wäre, ist damit kaum einzuschätzen.

SPIEGEL ONLINE

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