Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen.
Die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Mit ihrer Klage wollte die Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Die Verfassungsrichter hatten jedoch bereits in der Verhandlung im Januar kritisch hinterfragt, ob ein derart weitreichender Schritt wirklich notwendig ist.
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