Urteil in Karlsruhe: Linke scheitert im Streit um Oppositionsrechte

mardi 3 mai 2016

Das Bundesverfassungsgericht hat die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag zurückgewiesen.

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts

Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts

Die Forderung der Linken nach mehr Rechten für die Opposition im Bundestag wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Mit ihrer Klage wollte die Bundestagsfraktion eine Grundgesetzänderung erzwingen. Die Verfassungsrichter hatten jedoch bereits in der Verhandlung im Januar kritisch hinterfragt, ob ein derart weitreichender Schritt wirklich notwendig ist.

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