PIP-Billig-Brustimplantate: Gericht bestätigt Haftstrafe gegen Firmengründer

lundi 2 mai 2016

Mit Industrie-Silikon soll der französische Brustimplantathersteller PIP die Gesundheit Zehntausender Frauen gefährdet haben. Firmengründer Jean-Claude Mas muss nun vier Jahre ins Gefängnis.

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein französisches Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Das Gericht in Aix-en-Provence verurteilte Jean-Claude Mas wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs.

Die inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang reißanfällige Brustimplantate aus nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Die Kissen reißen leichter und können heftige Entzündungen auslösen. 2010 flog der Schwindel auf.

Doch gegen das Urteil aus erster Instanz hatten Firmengründer Jean-Claude Mas und seine vier Mitangeklagten Berufung eingelegt. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht schädlich. "Ich akzeptiere nicht, dass dies als schwere Verbrauchertäuschung gewertet wird", hatte der 76-Jährige gesagt, der wegen des Berufungsverfahrens seine Haftstrafe noch nicht antreten musste. Vertreter von Betroffenen reagierten empört auf diese Aussage.

Allein in Deutschland hatten Chirurgen mehr als 6000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt, weltweit sollen Hunderttausende betroffen sein. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen - allein in Frankreich kamen mehr als 18.000 Betroffene dieser Empfehlung nach.

Auch mit dem nun gefällten Urteil will sich Mas offenbar nicht abfinden. Eine französische Journalistin twitterte, der Anwalt des Firmengründers habe angekündigt, auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen:

Der TÜV Rheinland war Nebenkläger in dem Verfahren in Aix-en-Provence. In erster Instanz waren die Prüfer, die den Produktionsprozess von PIP zertifiziert hatten, als Opfer der Täuschung anerkannt worden. Dies sahen auch andere Gerichte so. Zwar wurde der TÜV in einem Zivilverfahren in Toulon 2013 zu einer Entschädigung der Opfer verurteilt, dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz aber wieder kassiert.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas: "Kein schwerer Betrug"

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