Anschlag auf Asylheim: Brandstifter von Meißen zu Haftstrafen verurteilt

jeudi 28 avril 2016

Geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen (Archiv)

Geplante Asylbewerberunterkunft in Meißen (Archiv)

Das Landgericht Dresden hat zwei Angeklagte zu je drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Männer hatten ein geplantes Flüchtlingsheim in Meißen in Brand gesteckt.

Nach einem Brandanschlag auf eine noch unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Meißen müssen zwei Männer ins Gefängnis. Das Landgericht Dresden verhängte jeweils Strafen von drei Jahren und acht Monaten Haft.

Die Richter sprachen die 38 und 41 Jahre alten Angeklagten wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Sachbeschädigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer habe das ausländerfeindliche Motiv der Männer als strafverschärfend gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Brandstifter waren in der Nacht zum 28. Juni 2015 in ein als Flüchtlingsheim vorgesehenes Mehrfamilienhaus eingedrungen und hatten eine Wohnung angezündet. Am Gebäude, das erst kurz zuvor saniert worden war, entstand ein Schaden in Höhe von rund 165.000 Euro.

Ein Übergreifen des Feuers auf die beiden angrenzen bewohnten Mehrfamilienhäuser habe aufgrund des schnellen Eingreifens der Feuerwehr verhindert werden können, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deshalb seien die Angeklagten nur der vorsätzlichen, nicht aber der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen worden.

Zu Prozessbeginn hatten die beiden Männer ein Geständnis abgelegt. Das Gericht zeigte sich in seinem Urteil zudem davon überzeugt, dass die Angeklagten knapp zwei Monate nach dem Brandanschlag erneut in das Gebäude eingedrungen sind - es als Unterkunft für Asylsuchende endgültig unbrauchbar zu machen.

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