Gesetzentwurf: Regierung will Leistungen für EU-Ausländer beschränken

jeudi 28 avril 2016

Andrea Nahles

Andrea Nahles

Erst nach fünf Jahren in Deutschland sollen EU-Ausländer künftig Anspruch auf Sozialleistungen haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Sozialministerium nun vorgelegt.

Weniger Sozialhilfe für EU-Ausländer - mit diesem Vorschlag war Andrea Nahles Ende vergangenen Jahres vorgeprescht. Einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Pläne hat das Ressort der SPD-Sozialministerin nun fertiggestellt. Das Ministerium bestätigte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE einen entsprechenden Bericht von Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Kern der Initiative: In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein. Ausnahmen gelten, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Die Betroffenen sollen erst dann Anspruch auf Unterstützung haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat. Der Entwurf geht noch am Donnerstag an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung.

Mit ihrer Ankündigung im Dezember hatte Nahles auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel reagiert. Das Urteil schreibt vor, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchten zusätzliche Milliardenkosten und dringen auf Abhilfe des Gesetzgebers. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt.

Hilfen für maximal vier Wochen

Nun soll für EU-Bürger, die künftig von Sozialhilfe ausgeschlossen sind, mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Maximal für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhalten sie demnach ein Darlehen für Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Zuwanderern aus anderen EU-Staaten stehen in Deutschland derzeit Sozialleistungen zu - wenn auch nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Arbeitssuchende EU-Ausländer erhalten ebenso wie Deutsche Hartz-IV-Leistungen. Denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, kann Deutschland jedoch die Leistungen verweigern. Auch wenn EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz besitzen, weil sie etwa nicht über genügend eigenes Vermögen verfügen, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen. Nach eigenem Ermessen können die Ämter aber Sozialhilfe gewähren; bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten sind sie dazu verpflichtet.
  • EU-Ausländer, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten. Zudem gilt auch hier: Sofern ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Staat sie ihm nicht gewähren.

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