Kampfausbildung in Syrien: Generalbundesanwalt klagt mutmaßlichen deutschen IS-Terroristen an

vendredi 29 avril 2016

Harry S. soll sich in Syrien der IS-Terrormiliz angeschlossen und eine Kampfausbildung durchlaufen haben. Nun hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den 27-Jährigen erhoben.

Der 27-jährige Harry S. soll unter anderem Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen sein und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Deswegen hat die Generalbundesanwaltschaft nun vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anklage erhoben.

Laut Anklage soll der Deutsche sich Anfang April 2015 in Syrien der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen haben. Dort soll er auch eine Kampfausbildung durchlaufen haben, in der er spezielle Kampftechniken und den Umgang mit einem Schnellfeuergewehr erlernt haben soll.

Später sei Harry S. dann als Fahnenträger in einem vom IS produzierten deutschsprachigen Propagandavideo aufgetreten. Darin würden Zuschauer aufgefordert, sich dem Dschihad anzuschließen sowie in Deutschland "Ungläubige" anzugreifen und zu töten.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Sommer 2015 wurde Harry S. auf dem Flughafen in Bremen festgenommen. Nach Informationen des SPIEGEL hat Harry S. in der Untersuchungshaft umfangreich über seine Zeit beim "Islamischen Staat" ausgesagt. Er und ein weiterer Islamist aus Bremen seien gleich nach ihrer Ankunft im Kriegsgebiet von IS-Männern gefragt worden, ob sie sich vorstellen könnten, in Deutschland Anschläge zu verüben.

Später seien in der Nähe der IS-Hochburg Raqqa maskierte Männer in einem Jeep vorgefahren. Sie hätten ihn gefragt, ob er den Dschihad in seine Heimat tragen wolle, so S. Dazu sei er aber nicht bereit gewesen.

Der 27-Jährige wurde nach eigenen Angaben auch Zeuge von Hinrichtungen und behauptet, dem IS wegen solcher Gräueltaten den Rücken gekehrt zu haben. Harry S. habe erkannt, dass er sich auf einen Irrweg begeben habe, sagt sein Rechtsanwalt Udo Würtz.

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