Isolationshaft: GerichtsiehtBreiviks Menschenrechte verletzt

mercredi 20 avril 2016

Anders Breivik umringt von Sicherheitsleuten (Archiv)

Anders Breivik umringt von Sicherheitsleuten (Archiv)

Die jahrelange Isolationshaft verletzt die Rechte von Massenmörder Anders Breivik. Das hat ein Gericht in Norwegen entschieden. Der Staat soll auch die Gerichtskosten des 37-Jährigen übernehmen.

Verletzt die lange Isolationshaft Anders Breivik in seinen Menschenrechten? Ja, zumindest in Teilen. Das hat nun ein Gericht in der norwegischen Stadt Skien entschieden.

"Die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention, Artikel 3 , dar", teilte das Gericht mit.

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zur Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt .

Inzwischen sitzt Breivik seit fast fünf Jahren in Isolationshaft. Er leide unter Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten und Mutlosigkeit, heißt es in seiner Klage.

Breiviks Zelle ist insgesamt 31 Quadratmeter groß, die auf drei Bereiche zum Leben, Arbeiten und für Sport verteilt sind. Er hat einen Fernseher, einen Computer ohne Internetanschluss und eine Spielkonsole, für sein Essen und die Wäsche ist er selbst verantwortlich. Seine Kontakte zur Außenwelt sind stark eingeschränkt, seine Post wird kontrolliert.

Für das Verfahren hatte die Justiz einen extra Gerichtssaal eingerichtet - in der Turnhalle des Hochsicherheitsgefängnisses von Skien, wo Breivik in Haft sitzt.

"Entscheidende Faktoren waren die Länge der Isolation, eine mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen", heißt es im Urteil.

In Bezug auf Artikel 8 der Konvention ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") habe sich der Staat dagegen nichts zu schulden kommen lassen. Breivik hatte es im Prozess unter anderem als unmenschlich bezeichnet, dass er kaum Kontakt zur Außenwelt habe.

Dem Urteil zufolge muss der Staat für Breiviks Gerichtskosten in Höhe von umgerechnet knapp 36.000 Euro aufkommen.

SPIEGEL TV Magazin (31.07.2011)

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