Beleidigte Staatsoberhäupter: So ein Schmäh!

mercredi 13 avril 2016

Putin, Femen-Aktivistin, Merkel (v.l.n.r.)

Putin, Femen-Aktivistin, Merkel (v.l.n.r.)

Der türkische Präsident Erdogan ist nicht der erste ausländische Staatschef, der sich in Deutschland beleidigt fühlt. Geredet wird vom Beleidigungsparagrafen 103 oft - angewendet wird er so gut wie nie. Ein Überblick.

Jan Böhmermann spottete in seiner Satiresendung "Neo Magazin Royale" über die Genitalien des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und unterstellte Sex mit Tieren.

Das Schmähgedicht sollte laut Böhmermann zeigen, was man in Deutschland nicht darf. Der Moderator gibt an, er habe bewusst auf den Unterschied zwischen ehrverletzender und nicht ehrverletzender Satire hinweisen wollen.

Was Satire darf, müssen nun Juristen klären - in Mainz, wo mindestens 20 Strafanträge gegen den Satiriker gestellt wurden. Und in Berlin, wo die Bundesregierung entscheiden muss, ob dem Strafbegehren des türkischen Präsidenten stattgegeben wird. Erdogan fühlt sich beleidigt und beschwerte sich bei der Bundesregierung. Berlin bat am Mittwoch um weitere Bedenkzeit.

Bemerkenswert ist das alles zwar, aber nicht einzigartig. Politiker aus dem Ausland wurden in Deutschland schon oft satirisch oder bei Protesten harsch kritisiert oder beleidigt. Und deutsche Behörden begründeten mit möglichen Verfahren nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter) Ermittlungen, Polizeieinsätze, Repression.

Anders als Erdogan kümmerte die ausländischen Staatschefs die Kritik meist wenig, offizielle Beschwerden waren selten. Ein Überblick:

Die Fakten zur Staatsaffäre Böhmermann

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