Ein Neonazi, der sich vor einer Familie entblößte, ist zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Richterin hält die Strafe aus "generalpräventiven Gründen" für nötig.
Ein vorbestrafter Rechtsextremist ist in Berlin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 33-jährige Thüringer im August 2015 in einer Berliner S-Bahn rechte Parolen gebrüllt und mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte. Zudem habe er sich entblößt.
Zunächst hatte es auch den Vorwurf gegeben, der Mann habe gemeinsam mit einem Begleiter eine ausländische Familie bedrängt. Dann habe der 33-Jährige auf die Kinder der Familie uriniert. Diese Vorwürfe konnten nicht geklärt werden und wurden im Urteil auch nicht berücksichtigt, da die mutmaßlich betroffene Migrantenfamilie nicht ausfindig gemacht werden konnte. Ausschlaggebend für das Urteil waren daher nur die Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.Am Freitag hatte der Neonazi vor Gericht ein Teilgeständnisabgelegt. Bis auf das angebliche Entblößen hatte er alle Vorwürfe eingeräumt. Dem Angeklagten sei "nur die Hose heruntergerutscht", hieß es von Seiten der Verteidigung. Zudem sei er erheblich angetrunken gewesen.
Dieser Argumentation wollte das Gericht nicht folgen. Der Zustand führe nicht zur Strafmilderung, sagte die Richterin. Der Angeklagte wisse, dass er unter Alkoholeinfluss zu derartigen Straftaten neige. Bei ihm handele es sich um einen Mann mit einer "verfestigten rechtsextremen Gesinnung". Im Prozess habe er keine Reue für seine Taten gezeigt.
Die deutliche Strafe gegen den Mann, der keinen Beruf erlernt hat und seit Jahren der rechtsextremen Szenen zugeordnet wird, sei auch "aus generalpräventiven Gründen" nötig. Der nun Verurteilte wurde schon in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung, Körperverletzung und Nötigung vorbestraft. Sein Anwalt will Rechtsmittel gegen das jetzt verkündete Urteil prüfen.
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