Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür des Fußballs" nennen

mardi 19 avril 2016

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger

Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger

Erfolg vor Gericht für Theo Zwanziger: Das Düsseldorfer Landgericht hat eine Klage von Katar gegen den Ex-DFB-Präsidenten abgewiesen. Dessen Bezeichnung des Landes als "Krebsgeschwür des Fußballs" falle unter Meinungsfreiheit.

Theo Zwanziger darf den künftigen WM-Gastgeber Katar weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz des Richters Joachim Matz wies die Unterlassungsklage des katarischen Fußball-Verbandes QFA am Dienstag ab. Die Äußerung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Zwanziger, ehemals Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hatte die Formulierung unter anderem in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015 gewählt.

Am 27. April wird der 70-Jährige im nächsten Rechtsstreit vor Gericht erscheinen: Vor dem Kölner Landgericht wird der Fall Günter Netzer gegen Theo Zwanziger verhandelt. Netzer will Zwanziger in der Affäre um angebliche Manipulation bei der WM-Vergabe an Deutschland Behauptungen über seine Person verbieten lassen. Zwanziger hatte dem SPIEGEL gesagt, Netzer habe 2012 bei einem Treffen in Zürich eingestanden, bei der WM-Wahl seien die Stimmen der vier Asiaten in der Exekutive des Weltverbandes Fifa gekauft worden.

Netzer bestreitet, dies auch nur im Ansatz gesagt zu haben. Er verweist auf die Anwesenheit seiner Ehefrau die bezeugen könne, dass Zwanziger lüge. Zwanziger sagt hingegen, Frau Netzer sei nicht während des gesamten Gesprächs anwesend gewesen .

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