Streik am Mittwoch: Lufthansa streicht fast 900 Flüge

mardi 26 avril 2016

Der Warnstreik im Öffentlichen Dienst wird am Mittwoch Zehntausende Flugpassagiere treffen. Allein die Lufthansa streicht 60 Prozent ihrer Flüge.

Annullierte Flüge der Lufthansa am Flughafen München (Archivfoto)

Annullierte Flüge der Lufthansa am Flughafen München (Archivfoto)

Die Lufthansa hat wegen des Verdi-Warnstreiks für Mittwoch 895 Flüge gestrichen. Man könne nur rund 40 Prozent des regulären Flugprogramms fliegen, teilte die Airline in Frankfurt mit. Insgesamt seien rund 87.000 Passagiere betroffen.

  • Im ganztägig bestreikten München können nach dem Sonderflugplan nur 90 Flüge stattfinden, 545 Verbindungen sind gestrichen. Darunter seien laut Lufthansa alle Interkontinentalflüge, aber auch innerdeutsche und europäische Strecken seien betroffen.
  • In Frankfurt , wo nur bis 15 Uhr gestreikt werden soll, können rund 500 Flüge starten und landen, 350 Verbindungen wurden abgesagt. Der größte Teil der internationalen Flüge könne abgefertigt werden. Dagegen müssten hier der Großteil der innerdeutschen Verbindungen als auch zahlreiche Europaflüge annulliert werden.
  • Auch an den Flughäfen Düsseldorf , Köln/Bonn , Dortmund und Hannover werde es zu Flugstreichungen kommen, kündigte das Unternehmen an.

Hier Antworten auf wichtige Fragen:

Wer streikt?

Verdi hat die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Flughäfen ab Schichtbeginn zu Streiks aufgerufen. Bestreikt werden sollen etwa Werkstätten, Luftsicherheitskontrollen sowie Bodenverkehrsdienste wie Vorfeld, Fracht, Gepäck und Verwaltung. Noch einschneidender sind Arbeitsniederlegungen bei den Flughafenfeuerwehren, die für Frankfurt, München und Köln/Bonn angekündigt sind. Ohne Feuerwehr ist ein Flugbetrieb aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Ist mein Flug betroffen?

Fluggäste sollten in jedem Fall ihren Flugstatus überprüfen. Bei Eurowings geht das hier und bei Lufthansa hier und bei Air Berlin hier. Fluggäste anderer Airlines können sich auch auf den Homepages der Flughäfen informieren.

Fallen bei Umbuchungen zusätzliche Kosten an?

Bei Lufthansa können Passagiere, deren Flug gestrichen wurde, kostenlos stornieren. Bei einem innerdeutschen Flug lässt sich das Ticket in eine Bahnfahrkarte umwandeln.

Soll der Flug stattfinden, dürfen Passagiere trotzdem einmalig kostenlos umbuchen. Das gilt für Fluggäste, die ein Ticket von Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines oder Brussels Airlines am 26. April von, nach oder über Bremen oder am 27. April von, nach oder über Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln, Dortmund oder Hannover haben. Das Ticket muss vor dem 25. April ausgestellt worden sein und das neue Reisedatum vor dem 31. Mai liegen. Außerdem müssen Abflugs- und Ankunftsort und die Serviceklasse beibehalten werden.

Findet der Flug statt und der Passagier möchte nicht umbuchen, sollte er mit ausreichend Zeit zum Flughafen anreisen, weil es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Auch Eurowings bietet an, annullierte Flüge kostenfrei zu stornieren. Wer ein Eurowings Ticket für Flüge am 27. April von/nach Düsseldorf, Köln, Dortmund oder Hannover hat, darf einmalig kostenfrei umbuchen. Auch hier muss das Ticket vor dem 25. April ausgestellt worden sein und der neue Flug vor dem oder am 31. Mai liegen. Tickets für innerdeutsche Flüge, die annulliert wurden, können in Zugfahrkarten umgewandelt werden.

Air Berlin bietet Passagieren, deren Flug wegen des Streiks gestrichen wurde, an, auf ein Datum zwischen dem 28. April und 4. Mai auf der gleichen Strecke umzubuchen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, rät die Airline, sich an den jeweiligen Reiseveranstalter zu wenden.

Was steht mir rechtlich zu?

Wird der Flug gestrichen, muss die Airline dem Passagier nach EU-Recht eine Ersatzbeförderung anbieten oder der Passagier kann stornieren. Eine Entschädigung bekommt der Fluggast nicht, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Ein Streik entlastet die Airline, wenn sie alles getan hat, um die Passagiere dennoch zu befördern." Sie verweist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: X ZR 138/11).

Verspätet sich der Abflug, stehen dem Passagiere je nach Dauer der Verspätung und Streckenlänge Betreuungsleistungen zu: auf der Kurzstrecke ab einer Verspätung von mindestens zwei Stunden, auf der Mittelstrecke ab drei Stunden und auf der Langstrecke ab vier Stunden. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung und den Transfer bezahlen, erklärt die Reiserechtsexpertin.

Ab einer mindestens fünfstündigen Abflugverspätung können Passagiere außerdem kostenlos stornieren, wenn sie sich entscheiden, doch nicht mehr warten zu wollen. Sie bekommen dann ihr Geld zurück.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, wenden sich die Passagiere an ihren Reiseveranstalter. Der muss für eine schnelle Ersatzbeförderung sorgen. "Ich habe auf jeden Fall Minderungsansprüche", sagt Fischer-Volk. Ab der fünften Abflugsverspätungsstunde seien das etwa fünf Prozent des Tagesreisepreises für jede weitere Stunde.

Verpasst der Reisende durch die Verspätung bereits einen Ausflug am Urlaubsort, bekomme er auch dafür eine Minderung. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt den Reisepreis zurück, aber keinen Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden - denn für den Streik trägt der Veranstalter keine Schuld.

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